Allgemeine Geschäftsbedingungen


(1) Präambel

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie für alle künftigen Geschäfte mit unseren Kunden. Änderungen oder Ergänzungen der nachstehenden Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn und soweit wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.


(2) Vergütung

Wir behalten uns eine Erhöhung des vertraglich vereinbarten Preises vor, wenn unsere Lieferungen oder Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen oder aus sonstigen Gründen erbracht werden können, die der Kunde zu vertreten hat. Soweit Leistungsänderungen und Kostenerhöhungen auf nachträglichen Wünschen und Weisungen des Kunden beruhen, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis in angemessenem Umfang zu erhöhen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Kosten der Vertragsabwicklung, wie zum Beispiel Transport-, Verpackungs- und Versandkosten sind freibleibend und ergehen zu Lasten des Kunden.


(3) Lieferfristen

Die Vereinbarung von verbindlichen Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streik oder sonstigem unverschuldeten Unvermögen, auch auf Seiten unserer Vorlieferanten, sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verlängern eine vereinbarte Lieferungsfrist um die Dauer der Behinderung.


(4) Vertragsverletzungen

Für Vertragsverletzungen, die nicht auf uns zu vertretendem Verzug oder Unmöglichkeit beruhen, haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.


(5) Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von acht Tagen schriftlich gerügt werden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Ware beim Vertragspartner bzw. der Übergabe der Vertragsware an einen vom Vertragspartner beauftragten Dritten. Maßgeblich für den Ablauf der Rügefrist ist der Zugang der Rüge bei uns. Die Rüge bedarf als Wirksamkeitsvorraussetzung der Schriftform. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen Vorstehendes führt zum Wegfall jedweden Gewährleistungsanspruchs. Es verbleibt bei den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 337, 338 HGB. Unsere Haftung ist in jedem Falle einer Inanspruchnahme beschränkt und begrenzt auf einen Ersatz in Höhe des für den jeweiligen Auftrag berechneten Nettopreises. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Fälle grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelns.


(6) Urheberrechte

Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive allein. Ebenso haftet er allein, sofern durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns ausdrücklich von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.


(7) Textilveredelungsarbeiten

Wir sind bestrebt, von Ihnen vorgelegte Farben und Raster so nah als möglich zu erreichen, müssen aber, wie für die Textilveredelung allgemein üblich, Toleranzen vorbehalten.


(8) Veredelungsminderlieferung

Wir übernehmen keine Kosten für fehlerhaft veredelte Ware in Höhe von 4% jedoch mind. 1 max. 10 Stück Ausschuss pro Auftrag. Ein Rechnungsabzug ist diesbezüglich nicht möglich. Ausnahme, eindeutig grob fahrlässiges Verhalten durch den Auftragnehmer, z.B. falsche Stickfarbe, falsche Platzierung (außerhalb der allgemein üblichen Toleranzen).


(9) Stickprogramme / Druckfilme

Stickprogramme und Druckfilme werden anhand der kundenseitigen Motivvorlage angefertigt. Dabei werden evtl. produktionstechnisch notwendige Änderungen vorgenommen.


(10) Motiv- und Produktionsfreigabe

Eine Stick- bzw. Druckveredelung erfolgt nach einer Motiv-/Produktionsfreigabe. Die Motivfreigabe erfolgt nur bei Erstellung eines neuen Motivs. Bei identischen Nachproduktionen legen wir die vorangegangene Freigabe zugrunde. Die Freigabe ist grundsätzlich in schriftlicher Form einzureichen. Telefonisch und mündlich erteilte Freigaben sind nicht gültig. Ein Verzicht auf Freigaben muss schriftlich erfolgen und damit erlischt gleichzeitig jegliches Reklamationsrecht in Bezug auf Textrichtigkeit, Motivdarstellung, Motivfarben und der Veredelungsposition.


(11) Muster

Muster werden Ihnen zum Einzelpreis zzgl. Versandkosten gerne zur Verfügung gestellt. Eine Rückgabe oder Umtausch ist aus hygienischen und technischen Gründen ausgeschlossen. Im Einzelfall werden Musterrückgaben gegen eine Gebühr von 15,00 € oder 20% (der jeweils höhere Wert wird in Rechnung gestellt.) des Warenwertes akzeptiert. Eine Erstattung der Versandkosten findet nicht statt. Abweichungen in der gelieferten Ware zu den vorgelegten Mustern können nur bei im Verkehr als wesentlich geltenden Eigenschaften berücksichtigt werden. Produktionstechnische Abweichungen (bezüglich Form, Material und Größe) behalten wir uns vor.


(12) Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Gültigkeit der Angebote ist maximal 6 Monate. Wir behalten uns jedoch Anpassungen bei Preiserhöhungen durch unsere Vorlieferanten vor.


(13) Aufträge

Bestellungen sind grundsätzlich in schriftlicher Form einzureichen. Bestellungen verpflichten zur Abnahme. Sollten Stornierungen eines aktiven Auftrages mit Einverständnis von spessart Textilveredlungs-Service GmbH vorgenommen werden, so werden für den betreffenden Auftrag bereits erbrachte Leistungen in vollem Umfang berechnet. Für Neuaufträge wie auch Nachproduktionen gilt ab Auftragserteilung eine maximal Preisbindung von 6 Monaten. Nach Ablauf der Preisbindung, behalten wir uns etwaige Preisanpassungen vor.


(14) Auftragsänderungen

Änderungen sind ebenso schriftlich zu tätigen und kann zu Mehrkosten führen.


(15) Warenanlieferung / Nachlieferung

Bei Anlieferung der Waren muss eine klare Kennzeichnung auf der Verpackung der Ware mit der Auftrags-/Referenznummer der spessart Textilveredlungs-Service GmbH erfolgt sein, um eine genaue Zuordnung zu gewährleisten. Wir sind berechtigt nicht ausreichend gekennzeichnete Ware auf Kosten des Auftraggebers abzuweisen. Wird dennoch Ware angenommen und muss von der spessart Textilveredlungs-Service GmbH kommissioniert werden, so geschieht dies zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nachlieferungen von angelieferten Textilien zur Veredelung behalten wir uns vor, die entstehenden Zusatzkosten für Maschinenrüstzeiten in Rechnung zu stellen. Angelieferte Kundenware zur Lohnveredelung wird im Produktionsprozess mengenmäßig erfasst. Als Fakturierungsgrundlage gilt die Zählung von spessart Textilveredlungs-Service GmbH. Für eine qualifizierte Wareneingangskontrolle, berechnen wir bis 30 Teile 10€/Auftrag, darüberhinaus 0,30 EUR/Teil. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt der angelieferten Ware nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.


(16) Gewährleistung

Der Kunde kann wegen begründeter Mängel erst dann eine Herabsetzung der Vergütung oder wahlweise Rückgängigmachung des mit uns geschlossenen Vertrages verlangen, wenn die von uns wahlweise getätigte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung setzt voraus, dass der Kunde das fällige Entgelt abzüglich des Wertes der mangelhaften Lieferung oder Leistung zahlt, es sei denn, die mangelhafte Lieferung oder Leistung ist für Ihn wertlos. Unsere Haftung ist in jedem Falle begrenzt und beschränkt auf den Kaufpreis bzw. auf den Werklohn, der uns bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrages zustünde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.


(17) Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

Unsere Rechnungen sind grundsätzlich sofort ohne Abzug fällig. Bei Neukunden kann Zahlung unter Vorauskasse verlangt werden. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gerät der Kunde in Verzug, so ist spessart Textilveredlungs-Service GmbH berechtigt, vom betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur dann berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Abzug und Minderungen von Rechnungen sind ausgeschlossen. Bei Auslandgeschäften trägt der Kunde die anfallenden Nebenkosten des Geldverkehrs bis zur Bank von spessart Textilveredlungs-Service GmbH.


(18) Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an unseren Waren geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser den Kaufpreis samt allen Nebenforderungen gezahlt hat. Bei Lieferung mehrerer Sachen zum Gesamtpreis kann bis zu dessen vollständiger Zahlung das Eigentum an allen Sachen vorbehalten bleiben. Der Kunde ist berechtigt, solange er Händler ist, unser Eigentum im ordnungsgemäß üblichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die dem Kunden aus dem Weiterverkauf zustehende Entgeltforderung wird hiermit sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Waren von uns abgetreten. Soweit die von uns gelieferten Waren von uns verarbeitet werden, wird uns hiermit an der neuen Sache ein Miteigentumsanteil eingeräumt, der dem Verhältnis des von uns gelieferten Warenwertes zum Verhältnis des Warenwertes anderer Lieferanten entspricht.


(19) Schriftformklausel

Alle Erklärungen, die der Kunde im Zusammenhang mit diesem Vertrag abgibt, dies gilt insbesondere für Mängelanzeigen, Mahnungen, Fristsetzungen sowie die damit verbundene Ablehnungsandrohung und Rücktrittserklärung, bedürfen der Schriftform.


(20) Urheberrecht und Eigentum

Sämtliche von spessart Textilveredlungs-Service GmbH bei Auftragserfüllung gefertigten Dokumente und Gegenstände wie Stickprogramme, Druckunterlagen, Skizzen, Drucksiebe etc. bleiben Eigentum von spessart Textilveredlungs-Service GmbH, auch wenn für die Anfertigung eine besondere Vergütung vereinbart war. Daneben verbleibt spessart Textilveredlungs-Service GmbH das allgemeine Urheber- bzw. sonstige Schutzrecht, wenn eine bildliche, zeichnerische oder fotografische o.ä. Darstellung von spessart Textilveredlungs-Service GmbH entworfen, gestaltet oder umgestaltet wurde, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit entsprechende Vorlagen etc. vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, übernimmt dieser die Gewähr, dass Rechte Dritter nicht der Auftragsausführung entgegenstehen, mit entsprechender Freistellungsfolge zugunsten von spessart Textilveredlungs-Service GmbH.


(21) Salvatorische Klausel

Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen bzw. Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages oder der allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmungen in rechtlicher Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht.


(22) Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Klagen, auch im Urkunden, sowie deliktische Ansprüche, Aschaffenburg. Wir sind unsererseits berechtigt, auch am Hauptsitz des Kunden zu klagen.


Fassung vom 01.07.2022

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